Die 5. Prüfungskomponente
Wie jedes andere Prüfungsfach auch fließt auch das Ergebnis der 5. Prüfungskomponente mit vierfacher Wertung in die Gesamtqualifikation zur Berechnung des Abiturdurchschnitts ein. Von daher bietet sich jedem Schüler/jeder Schülerin die Chance, in einem relativ frei wählbaren Fach ein Thema zu suchen und darüber eine geeignete Präsentation zu erstellen, um möglichst viele Punkte für das Abitur zu sammeln.
Um die Schüler*innen bei der Fächerwahl und Themenfindung zu unterstützen erfolgt bereits im zweiten Semester eine umfangreiche Information über die rechtlichen Rahmenbedingungen durch den Oberstufenkoordinator. Zu Beginn des dritten Semesters werden die Schüler*innen im Rahmen der Methodenwoche fachspezifisch auf die besonderen Anforderungen an die 5. Prüfungskomponente vorbereitet.
Aus rechtlichen Gründen können Themen der Präsentationsprüfungen, die in den letzten drei Jahren gehalten wurden, nicht zugelassen werden. Die gesperrten Themen können rechts eingesehen werden.
Sehr umfangreiche Hinweise zur Ausgestaltung der 5. Prüfungskomponente können in der Handreichung zur fünften Prüfungskomponente des Berliner Senats eingesehen werden. Diese Handreichung können Sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung HIER herunterladen. Diese Hinweise haben empfehlenden Charakter. Deshalb gibt es noch einige schulspezifische Hinweise zur Präsentationsprüfung. Diese finden Sie HIER.